Donnerstag, 09. Februar 2012
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Ankündigungsunternehmen

Ankündigungsunternehmen vermieten Werbeträger für die Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen und übernehmen Aufträge zur Veröffentlichung von Werbebotschaften und führen diese aus.

 

In der Regel stellen sie gegen Entgelt Werbeträger zur Verfügung, die den Auftraggebern die Durchführung von optischer, akustischer sowie audio-visueller Werbung ermöglichen.

 

Die Tätigkeit der Ankündigungsunternehmen umfasst vor allem jede Art der Herstellung, der Errichtung, der Bewirtschaftung  (Affichierung, Montage, Wartung usw.), der Bereitstellung oder Vermietung von:

 

  • Plakatflächen unbeleuchtet, beleuchtet und hinterleuchtet
  • Wartehallen
  • Litfasssäulen
  • Sportstättenwerbung
  • Dauerwerbeflächen
  • Werbeflächen an und in Verkehrsmitteln
  • Lichtwerbung
  • Luftwerbung
  • elektro-akustische, audio-visuelle und elektronische Werbung
  • sonstigen Werbeträgern im Bereich der Außenwerbung
  • City-Light
  • Elektronische Werbeflächen
  • Stadtinformationsanlagen
  • Stadtmobiliar
  • Werbeflächen auf Internetseiten

sowie

  • Auskunftserteilung über alle für die Mediaplanung relevanten Daten (wie etwa Standort- oder Werbewirkungsdaten) der von ihnen angebotenen Werbeformen.