Mittwoch, 19. Juni 2013
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Werbebeschränkungen


Limitierte Sonderausgabe kostenlos für Fachgruppenmitglieder - so lange der Vorrat reicht!

Gemeinsam mit dem renommierten Manz-Verlag hat der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ein Handbuch "Werbebeschränkungen: Was erlaubt und was verboten ist" herausgebracht. Das Nachschlagwerk ist ein praktischer Ratgeber in Rechtsfragen für alle Werbe- und PR-Fachleute. Fachgruppenobmann Heimo Lercher: "Auch Marktkommunikation unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen. Mancher teure und schmerzhafte Rechstreit wäre vermeidbar gewesen, hätte man sich vorher vergewissert, was rechtens ist.

 

Die Fachgruppe Steiermark hat eine limitierte Sonderauflage drucken lassen, die interessierte Mitglieder kostenlos beim Büro der Fachgruppe anfordern können. Im regulären Buchhandel ist das Nachschlagwerk um 24 Euro erhältlich.

120 Seiten kompaktes Wissen


"Wir wollen unsere Mitglieder im Berufsalltag unterstützen und ihnen Informationen liefern, die einen wirklich weiterbringen. Das Handbuch ersetzt nicht die anwaltliche Beratung, ist aber eine gute erste Orientierungshilfe", so Fachgruppenobmann Lercher. Die umfangreiche Zusammenstellung von Werbeverboten und Werbebeschränkungen deckt auf mehr als 120 Seiten alle häufigen Anwendungsgebiete systematisch und leicht verständlich ab. Außerdem ist das Nachschlagwerk mit zahlreichen Beispielen und übersichtlichen Darstellungen aus der Praxis versehen.


Lockerungen strenger Bestimmungen


"Kreativität bedeutet auch Grenzüberschreitungen und viele gute Ideen sind Regelverstöße. Regeln, gegen die wir nicht verstoßen dürfen, geben uns die Gesetze vor. Nicht nur in Österreich, sondern für den gesamten EU-Raum. Manche Vorschriften, von denen in diesem Buch die Rede ist, sind mit dem gesunden Hausverstand nur schwer nachvollziehbar, einige muten sogar etwas gestrig an", so Lercher.

 

Deshalb setze sich die Interessenvertretung auch international ständig für Erleichterungen und Lockerungen zu strenger Bestimmungen ein. "Weil wir überzeugt sind, dass eine disziplinierte freiwillige Selbstbeschränkung der Werbewirtschaft effizienter ist, als eine von oben angeordnete Disziplinierung", so Lercher. So werde weiterhin an der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Lockerung zu enger Beschränkungen gekämpft. 

 

Werkvertrag oder Dienstvertrag


Werkvertrag oder Dienstvertrag – welche Form der Vereinbarung ist in welchen Fällen rechtlich zulässig?

"Vertrag ist nicht gleich Vertrag", warnt Fachgruppenobmann Heimo Lercher. Achten Sie deshalb genau darauf, welcher Vertrag für bestimmte Leitungen rechtlich zulässig ist. "In der Kreativwirtschaft ist vieles anders als in traditionellen Branchen", so Lercher. Deshalb hat die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Steiermark einen praktischen Ratgeber zum Thema "Werkvertrag oder Dienstvertrag" herausgegeben.

Viele Formen der Zusammenarbeit


Das Heft soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen. Denn, obwohl der Begriff des "Freelancers" international gebräuchlich ist und weltweit Millionen von Kreativen als "Freelancer" ihren Lebensunterhalt verdienen, gibt es den "Freelancer" von Gesetzes wegen gar nicht. Der Ratgeber klärt darüber auf, welche Form der Dienstvereinbarung in welchen Fällen rechtlich zulässig ist. Denn, "kaum in einem anderen Wirtschaftszweig gibt es so viele unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit wie in der Kreativwirtschaft", so Lercher.

Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, Institut für Wirtschafts- und Standortentmanagement und Experten der Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer Steiermark entwickelt.

Die Mitglieder der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation können ihr Gratisexemplar unter werbe@wkstmk.at anfordern.

 

Die Geschäftspraxis in der Kommunikationsbranche


"Die Geschäftspraxis in der Kommunikationsbranche" – jetzt Broschüre anfordern!

"Im Jahr 2007 haben wir als erste Fachgruppe Österreichs eine landesweite Umfrage zur Geschäftspraxis in der Kommunikationsbranche in Auftrag gegeben. Das Echo war sensationell", sagt Fachgruppenobmann Heimo Lercher. Die Umfrageergebnisse wurden nicht nur von Hunderten in der Steiermark angefordert. Die Zahlen zur Kommunikationsbranche gingen auch in weitere drei Bundesländer.

Praktischer Ratgeber


Jetzt wurde die zweite Welle in Auftrag gegeben und die Broschüre um einen Anhang erweitert. So wurde recherchiert, was es im deutschsprachigen Raum an genannten Kalkulationsrichtlinien und Honorarberechnungshilfen gibt. Dabei handle es sich um praktische Ratgeber, die seit vielen Jahren von Agenturen, Designern und Auftraggebern verwendet werden.

Alle Mitglieder der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation können die Ergebnisse der Studie unter werbe@wkstmk.at anfordern.