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Unerwünschte elektronische Werbung

02. Mär 2010
Unerwünschte elektronische Werbung

Elektronische Post darf ohne ausdrückliche Einwilligung zum Zweck der Werbung nicht übermittelt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt klar, dass ohne ausdrückliche Zustimmung elektronische Post zum Zweck der Werbung nicht übermittelt werden darf. Die bloße Angabe einer E-Mail-Adresse ist nicht als Zustimmung zu werten, Werbesendungen empfangen zu wollen.

Infoblatt zum Herunterladen: Unerwünschte elektronische Werbung - Direktwerbung (PDF)


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