ORF-Gesetz beschlossen
22. Jun 2010
Der Nationalrat hat das neue ORF-Gesetz beschlossen. Unter anderem bekommt der ORF einen Teil der entgangenen Rundfunkgebühren erstattet. Im Gegenzug soll eine neue Medienbehörde die Budget- und Sparpläne des Unternehmens überwachen. Die Eckpunkte für die Werbung und Marktkommunikation im Überblick:
- Onlinewerbung: Ab sofort soll Onlinewerbung dem ORF drei Prozent der Gebühreneinnahmen bringen, ab 2013 vier Prozent und ab 2016 fünf Prozent. Momentan erhält der ORF rund zwei Prozent (ca. 10 Millionen Euro)
- Internet: Verboten werden dem ORF im Internet Kleinanzeigen, Auktionen, Partnerbörsen, SMS-Dienste, Wetten
- ORF 2 Europe (unverschlüsselte Satellitenvariante): Dieser Sender muss in Zukunft Programmlücken nicht mit Werbung sondern mit anderen Programmen füllen
- User generated Content: Registrierung nur mit wahren Namen (die Benutzung von Nicknames ist weiter aufrecht)
- Regionale TV-Werbung: Aufgrund des Wettbewerbsschutzes bislang verboten, ist nun regionale TV-Werbung erlaubt
- Product Placement: Product Placement ist nun auch in allen Sendungen "leichter Unterhaltung" zulässig
- TV-Werbespots: Es wird weiterhin in Werbeblöcken gesendet - Einzelspots nur als "Ausnahme". In Sportübertragungen werden Einzelspots generell erlaubt
Alle weiteren Infos liefert die Homepage des Fachverbands Werbung & Marktkommunikation.

