Open Government? Das neue Lobbyinggesetz im Visier

Als ein Teil eines Kleeblatts soll das Lobbying‐ und Interessenvertretungs‐Transparenz‐Gesetz der Förderung der Transparenz im öffentlichen Bereich dienen. Der Gesetzesentwurf wurde mehr als ein Jahr breit diskutiert und wird voraussichtlich im Juli 2012 vom Parlament beschlossen werden. Das Gesetz soll für klare Verhältnisse in legislativen und exekutiven Entscheidungsprozessen sorgen. Daher sieht es die Einrichtung eines Registers, bestimmte Mindestanforderungen für die Ausübung von Lobbying sowie Sanktionen bei Regelverletzungen vor.
Der Anwendungsbereich ist auf den ersten Blick sehr weitreichend, da Pflichten für Tätigkeiten geregelt werden, mit denen auf Entscheidungsprozesse in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes, der Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden Einfluss genommen werden soll. Der konkrete Anwendungsbereich ist durch eine Vielzahl von persönlichen und sachlichen Ausnahmen allerdings nicht leicht erkennbar.
Was genau hinter diesem Gesetz steckt, erfahren Sie am 4. Juli 2012 in der Wirtschaftskammer Österreich. Experten haben die wichtigsten Eckpfeiler unter die Lupe genommen und geben ihre Sicht weiter.
Alle weiteren Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung liefert das PDF-File.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Werbung & Marktkommunikation
Mag. Markus Deutsch
T 05 90 900-3539
E markus.deutsch@wko.at

