Werbeabgabe
Werbeabgabe: Aktualisierte FAQs
Die Werbeabgabe ist dem Fachverband ein Dorn im Auge, konnte aber bis dato noch nicht abgeschafft werden. Die europaweit einzigartige Abgabe trat (WerbeAbgG 2000) per 1. Juni 2000 in Kraft. Der Steuersatz beträgt bundesweit einheitlich fünf Prozent. Der Werbeabgabe unterliegen alle Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden.
Die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Werbeabgabe hat der Fachverband zusammengefasst und neu überarbeitet. Dabei werden Fragen wie "Ist die Verteilung von Flyern werbeabgabenpflichtig?", "Muss ich für Inserate in einer Infobroschüre Werbeabgabe bezahlen?" oder
"Ist Product Placement werbeabgabenpflichtig?" beantwortet.

