Am 16.2. wurden weitere dringende Forderungen der Wirtschaft auf Schiene gebracht: die Richtlinien für den Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen und für den Ausfallsbonus (ab sofort via FinanzOnline beantragbar) sowie die Erhöhung der Förderdeckelung beim Fixkostenzuschuss und Verlustersatz.
Ausfallsbonus und Umsatzersatz II für indirekt Betroffene tragen dazu bei, die Liquiditätslücken in den Betrieben abzudecken. Mit der Anhebung der Förderdeckel durch die EU-Kommission — 1,8 Millionen statt 800.000 Euro für den Fixkostenzuschuss II, 10 Millionen statt zuvor 3 Millionen Euro für den Verlustersatz — können staatliche Unterstützungen für Sie in einer angemessenen Dimension fließen.
Betroffene Betriebe können nun aus einer Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen wählen, insbesondere zur Abfederung von komplexen individuellen Betroffenheiten kann eine Kombinationsmöglichkeit sinnvoll sein. Die WKO Steiermark hat dazu eine Online-Anlaufstelle mit einer Vielzahl von konkreten Beispielen und einen Online-Ratgeber entwickelt, die unter wko.at/corona-unterstuetzungen zur Verfügung stehen.
Der Corona-Leidensdruck der Wirtschaft ist nach wie vor immens groß. Daher ist es unabdingbar, dass die Politik die Palette an Unterstützungsleistungen für Betriebe laufend adaptiert und ausweitet. Das gemeinsame Ziel muss sein, Liquidität in den Betrieben zu erhalten, sodass sie — wo es möglich ist — weiterarbeiten und Beschäftigung erhalten können.
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