Die neue Schwellenwerteverordnung wurde nunmehr vom Bundesministerium für Justiz erlassen. Sie trat mit 7.2.2023 befristet bis 30.6.2023 in Kraft.
Öffentliche Auftraggeber dürfen danach Aufträge bis zu einem Auftragswert von € 100.000,– weiterhin direkt — also ohne bürokratische Ausschreibung — vergeben. Die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein wesentlicher Wachstumsimpuls und eine Stärkung im Wettbewerb für die Großteils klein- und mittelständisch strukturierte Werbe- und Kommunikationsbranche. Die Verordnung hat sich seit ihrer Einführung im Mai 2009 gut bewährt und die Erfahrungen damit sind positiv.
Die Fachgruppe Werbung und die WKÖ werden sich auch in den kommenden politischen Verhandlungen konsequent für die Beibehaltung der erhöhten Schwellenwerte einsetzen, sodass diese Regelung auch über den 30. Juni 2023 hinaus längerfristig beibehalten werden kann.
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