Cowor­king spaces


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Auf­grund der Covid-19-Situa­ti­on und der sich ständig ändern­den Rechts­la­ge kann zum Thema „Cowor­kings spaces“ derzeit keine all­ge­mei­ne Aus­kunft erteilt werden. Hier emp­feh­len wir jeweils eine Prüfung im Ein­zel­fall. Das Team der Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on steht Dir dafür jeder­zeit gerne zur Ver­fü­gung!  

Stadt Graz — För­de­rung von Coworking-Arbeitsplätzen
Mit der Cowor­king Arbeits­platz­för­de­rung unter­stützt die Abtei­lung für Wirt­schafts- und Tou­ris­mus­ent­wick­lung der Stadt Graz krea­ti­ve GründerInnen.

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Alle Rechts­aus­künf­te werden von der WKO nach bestem Wissen und Gewis­sen erteilt und basie­ren auf den zum jewei­li­gen Zeit­punkt gesi­cher­ten Infor­ma­tio­nen. Es kann für die Rich­tig­keit der Aus­künf­te keine Haftung über­nom­men werden.