standortverlegung eines gewerbes
Jede Standortverlegung, dies gilt sowohl für Ihren Hauptbetrieb als auch für jede weitere Betriebsstätte, ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des neuen Standortes anzuzeigen. Jene Anzeige muss spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit am neuen Standort bei der Behörde eingelangt bzw. erfolgt sein.
Dies kann direkt über das Online-Formular des Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) gemacht werden.