stand­ort­ver­le­gung eines gewerbes

Jede Stand­ort­ver­le­gung, dies gilt sowohl für Ihren Haupt­be­trieb als auch für jede weitere Betriebs­stät­te, ist der zustän­di­gen Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­de des neuen Stand­or­tes anzu­zei­gen. Jene Anzeige muss spä­tes­tens mit der Auf­nah­me der Tätig­keit am neuen Stand­ort bei der Behörde ein­ge­langt bzw. erfolgt sein.

Dies kann direkt über das Online-For­mu­lar des Gewer­be­infor­ma­ti­ons­sys­tem Austria (GISA) gemacht werden.