Führt die EmpCo-Richtlinie nur zu weiteren Restriktionen und Werbehürden oder ergeben sich neue Chancen für Transparenz?
Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie werden im B2C-Bereich folgende Aussagen einer rechtlichen Prüfung unterzogen:
- Allgemeine Umweltclaims
- Umweltaussagen zu gesamten Produktlinien oder Unternehmen
- Produktbezogene Aussagen in Bezug auf Kompensation von Treibhausgasemissionen
- Zukunftsbezogene Umweltaussagen
- Nachhaltigkeitssiegel und Gütezeichen
- Marken, Logos oder sonstige Unternehmenskennzeichen
Da Klagen von Mitbewerbern oder Klagsvereinen nach dem UWG drohen und auch hohe Verwaltungsstrafen möglich sind, sind Werbe- und Kommunikationsagenturen aufgerufen, sich zur eigenen Haftungsvermeidung sowie für eine transparente Kundenberatung mit den neuen Greenwashing-Regelungen und Verboten auseinanderzusetzen.