berufs­grup­pen

Die Berufs­bil­der erklä­ren die Tätig­kei­ten, die im Rahmen des ent­spre­chen­den freien Gewer­bes aus­ge­übt werden.

Die Dar­stel­lung der Berufs­bil­der enthält einen Verweis auf die kon­kre­ten Gewer­be­wort­lau­te im Bereich Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on, die in der Bun­des­ein­heit­li­chen Liste der freien Gewerbe ange­führt sind.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Wirt­schaft hat in dieser „Liste der freien Unter­neh­mer­tä­tig­kei­ten“ eine nicht abschlie­ßen­de Auf­zäh­lung von freien Gewer­ben zusammengestellt.

  • In den Berufs­bil­dern beschrie­be­ne Spe­zia­li­sie­run­gen dienen Auf­trag­ge­bern zur Orientierung.
  • Berufs­bil­der sind eine Ent­schei­dungs­hil­fe für Start-ups bei der Unternehmensgründung.
  • Berufs­bil­der bilden eine Grund­la­ge für die Benen­nung fach­spe­zi­fi­scher Ausbildungen.
  • Aus Berufs­bil­dern abzu­lei­ten­de Kom­pe­ten­zen dienen als Refe­renz für Gerichtsgutachten.