Zum Inhalt

musterverträge

Vorlagen für den Bereich Werbung und Marktkommunikation

Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Musterverträgen, ausgearbeitet vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation in Zusammenarbeit mit WKÖ RechtsexpertInnen.

Unser Informationsangebot

Agentur-Hinweise vor Auftragserteilung

Empfehlung der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation.

Für die Praxis empfiehlt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation den Werbeagenturen, standardmäßig die nachfolgenden "Muster-Warnhinweise“ zu verwenden, die dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht werden. Diese weisen auf bestehende werberechtliche Risiken bei der Auftragsabwicklung hin und beinhalten auch, inwieweit eine rechtliche Prüfung durch die Agentur stattfindet. Im u.a. Download stellen wir ein entsprechendes "Muster-Hinweisblatt"zur Verfügung.

Dieses ab August 2015 zur Verfügung gestellte Muster wurde vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation überarbeitet.

Download

Agentur_Hinweise_vor_Auftragserteilung_Jaenner_2018 

Agenturvertrag

Für den Bereich Werbung und Marktkommunikation

Hier finden Sie den vom Fachverband Werbung & Marktkommunikation und Experten der Wirtschaftskammerorganisation überarbeiteten, aktualisierten und an die geltende Rechtslage angepassten Agenturvertag. Diese Version mit Stand August 2015 ersetzt den Agenturvertrag vom April 2012.

Downloads

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Werbung und Marktkommunikation

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die den alltäglichen Geschäftsverkehr vereinfachen sollen und die der Fachverband Werbung und Marktkommunikation seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung stellt.

Bei den Dokumenten handelt es sich um unverbindliche Muster. Bitte prüfen Sie vor deren Verwendung genau, ob diese in allen Einzelheiten für Ihr Unternehmen passend sind.

Wichtiger juristischer Erfolg

Der Auftraggeber ist für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit die rechtliche Absicherung der Werbemaßnahme verantwortlich.

Nach dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist es zulässig, wenn die Agentur darauf in ihren AGB hinweist. Inhaltlich stammen diese AGB vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation. Daher sind sie vom OGH als branchenüblich und keinesfalls als für den Auftraggeber überraschend beurteilt worden.

Werbeunternehmen haben Rechtssicherheit, wenn sie die vom Fachverband Werbung herausgegebene und empfohlenen AGB verwenden.

AGB Werbeagenturen

AGB Veranstaltungswirtschaft

Weitere Infos:

Dienstverträge

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation stellt aktuelle Musterdienstverträge zur Verfügung. Diese Musterverträge basieren auf der österreichischen Rechtslage mit Stand 1.1.2022.

Damit bieten wir eine praxisrelevante Serviceleistung. In der aktuellen Form sind in diesen Mustern klare Empfehlungen zur Frage Urheberrecht und Werknutzung enthalten. Damit wird sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein Instrument in die Hand gegeben, das eindeutige Rechtssicherheit bietet. Der Musterdienstvertrag berücksichtigt die entsprechenden Gesetzesänderungen, die aktuelle herrschende Judikatur und neue Anforderungen für die Praktiker.

Der Fachverband hat diesbezüglich zwei Varianten erstellt. Für den Geltungsbereich Wien gilt ein Kollektivvertrag, der von der Fachgruppe Werbung Wien abgeschlossen wurde. Für die übrigen acht Bundesländer gilt kein Kollektivvertrag; diesbezüglich ist ein kollektivvertragsfreier Bereich gegeben.

Achtung:
Prüfen Sie vor der Verwendung genau, ob diese in allen Einzelheiten für Ihr Unternehmen passend sind.

Downloads:

 

Stand: 25.1.2022

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Mustervertrag für die Auftragsverarbeitung
Musterverträge und AGB für die Film- und Musikwirtschaft
Sponsoring(Werbe)vertrag

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation stellt seinen Mitgliedern eine Mustervereinbarung für Sponsoring(Werbe)verträge zur Verfügung.

Die Mustervereinbarung ist mit Stand Jänner 2018 aktuell.

Download

Muster Sponsoring(Werbe)vertrag Stand Jänner 2018 - gültig ab 25.5.2018