Öffnung von Unternehmen aus dem Bereich Werbung und Marktkommunikation

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Was ist zu beachten? Vorgaben, Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos mit COVID 19
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 30.4.2020 die sog. “Lockerungsverordnung” sowie am 13.5.2020 eine Novelle dazu erlassen. Diese sind nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1.5.2020 bzw. am 14.5.2020 in Kraft getreten.
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