Recht

Daten­kra­ke Google Ana­ly­tics: Nicht die Nerven verlieren!

11/02/2022

Dmitry Koks­ha­rov — stock.adobe.com

 

Web­track­ing mit Google Ana­ly­tics vs. DSVGO: Zu diesem brand­ak­tu­el­len Thema ver­an­stal­te­te die Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on am 10. Februar 2022 ein Webinar. Das Fazit von Fach­grup­pen­ob­mann Thomas Zenz: „Als Agen­tu­ren müssen wir jetzt bei jedem Kunden indi­vi­du­ell ent­schei­den, ob bzw. wie wir das Tracken wei­ter­füh­ren. Und rasch handeln – denn die Zeit ist bereits knapp!“

Das Web­track­ing-Tool Google Ana­ly­tics kann nach der­zei­ti­gem Stand ohne tech­ni­sche Adap­tie­rung nicht DSGVO-konform genutzt werden. Das betrifft jedes Unter­neh­men, das eine Website hat und Google Ana­ly­tics ver­wen­det. Beson­ders betrof­fen sind etwa Anbie­ter von Web­shops oder Agen­tu­ren, die Online-Kam­pa­gnen kon­zi­pie­ren und auf Ana­ly­se­tools ange­wie­sen sind. „Gehan­delt werden muss gestern“, sagte Ursula Illi­bau­er, Refe­ren­tin in der Bun­des­spar­te Infor­ma­ti­on und Con­sul­ting der WKÖ, beim Zoom-Webinar. Die wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und Tipps zeigen, wie man Web­track­ing wei­ter­hin legal nutzen kann, ohne die Nerven zu verlieren.

Cookie-Banner: nervige Pop-ups mit stren­gen Auflagen
Prin­zi­pi­ell gilt das Verbot der Daten­spei­che­rung und ‑wei­ter­ga­be auch im Inland. Außer wenn User und Userin zustim­men. Für das bekann­te „Cookie-Banner“, das laut Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz und Daten­schutz­grund­ver­ord­nung beim Aufruf einer Seite auf­pop­pen muss, gelten daher strenge Auf­la­gen: User und Userin müssen dem Track­ing aktiv zustim­men, ohne dazu ver­führt zu werden, indem etwa ein Button größer oder bunter ist als der andere. Außer­dem müssen Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung unge­hin­dert abruf­bar sein. Pas­sen­de Tem­pla­tes findest du in den FAQs (siehe unten) und in den FAQs vom Webinar am 17.2. (Aus für Track­ing mittels Google-Ana­ly­tics?) siehe hier.

Warum Web­track­ing mit Google Ana­ly­tics ein Problem ist
Beim Web­track­ing werden Daten ein­ge­holt, die ein­zel­ne Per­so­nen iden­ti­fi­zier­bar machen, von der IP-Adresse über Infor­ma­tio­nen über das End­ge­rät (zB Sprach­ein­stel­lun­gen, Plugins, sons­ti­ge Brow­ser­da­ten). Solche Infor­ma­tio­nen dürfen nicht einfach so ver­ar­bei­tet werden. User und Userin müssen auf­ge­klärt werden und dann aktiv zustim­men – eben zB über das Cookie-Banner. Ein zusätz­li­ches Problem ent­steht aber, wenn die Daten ins Ausland wandern, und das ist bei Google Ana­ly­tics nach der­zei­ti­gem Stand der Fall, die Daten gehen in die USA. Dabei gelten zusätz­li­che Daten­schutz­schran­ken für den inter­na­tio­na­len Datenverkehr.

Ist Web­track­ing illegal?
Es waren Beschei­de gegen Web­sei­ten wie net­dok­tor, die die Werbe- und Online-Branche nervös gemacht haben. Das Problem: Mittels Google Ana­ly­tics werden per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­schlüs­selt gespei­chert und zu den Google-Servern in die USA geschickt. Mitt­ler­wei­le sind Hun­der­te Unter­neh­men und Web­site­be­trei­ber von Beschwer­den betrof­fen. Die der­zei­ti­ge Rechts­la­ge, also das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz und die DSGVO, unter­sagt aber die Wei­ter­ga­be von unver­schlüs­sel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in die USA. Das dortige Daten­schutz­ni­veau ent­spricht nicht der DSGVO, weshalb der Schutz für per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Betrof­fe­nen nicht gegeben ist.

Die Lösun­gen
Als Lösung schlägt Illi­bau­er vor, auf lokale Dienste umzu­stei­gen, die ihre Server und Nie­der­las­sun­gen in der EU haben. Tipps dazu findest du in den FAQs (siehe unten) und in den FAQs vom Webinar am 17.2. (Aus für Track­ing mittels Google-Ana­ly­tics?) siehe hier. Wer Google Ana­ly­tics aber unbe­dingt weiter ver­wen­den möchte, muss zusätz­li­che tech­ni­sche Lösun­gen ein­bin­den, etwa die Pseud­ony­mi­sie­rung oder Ver­schlüs­se­lung der Daten. Einfach eine zusätz­li­che Zustim­mung zur Wei­ter­ga­be von Daten in die USA abzu­fra­gen, sei zu riskant, warnt die Exper­tin. Denn die Daten­schutz­be­hör­den der EU sehen das sehr kritisch.

Google Ana­ly­tics, ja oder nein? Eine Ent­schei­dung ist also jetzt zu treffen. Wenn es Fragen gibt, wende dich an die Fachgruppe.

Prä­sen­ta­ti­on

FAQ Februar 2022

Follow-up Unter­la­gen Datenkontrollmöglichkeiten in Google Ana­ly­tics 2022

Das könnte Sie auch inter­es­sie­ren: Webinar: Track­ing mittels Google Ana­ly­tics rechtswidrig!?

Webinar-Auf­zeich­nung vom 10.2.2022

Vorherige | Nächste Seite › ›