Recht

Per­so­na­li­sier­te Werbung auf Meta: wissen, wo das Risiko sitzt

21/03/2023

Foto von Penfer auf Unsplash

Face­book, Insta­gram & Co. sind heute die effi­zi­en­tes­ten Wer­be­platt­for­men. Aber es lauern juris­ti­sche Abgrün­de. Wer­be­pro­fis haben die Aufgabe, ihre Kund:innen zwar zu infor­mie­ren, aber die Ent­schei­dun­gen dezi­diert ihnen zu über­las­sen. Tipps gab es beim Zoom-Webinar der Fach­grup­pe Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on am 20. März 2023.

„Meta ist wie der Mount Everest“, sagt Ursula Illi­bau­er, Refe­ren­tin in der Bun­des­spar­te Infor­ma­ti­on und Con­sul­ting der WKÖ. „Er wird bestie­gen werden, auch wenn es noch so gefähr­lich ist.“ Denn der Berg namens Meta ist zu ver­lo­ckend für Wer­be­trei­ben­de: Mil­lio­nen­star­ke Ziel­grup­pen warten, fein auf­ge­drö­selt nach per­so­na­li­sier­ten Kri­te­ri­en. Recht­lich was­ser­dicht ist das alles nicht: Eine Beschwer­de von NOYB („None of your busi­ness“, „Euro­päi­sches Zentrum für digi­ta­le Rechte“ in Wien mit Gründer Max Schrems) führte zu einer Strafe von 390 Mil­lio­nen Euro für Meta (Beru­fung wurde ein­ge­legt.) Die Begrün­dung: Bei Meta muss man nicht extra der Daten­ver­ar­bei­tung zustim­men, sondern sie wurde in die AGB ver­packt und beim Ein­log­gen wird die Zustim­mung impli­ziert. Das sei daten­schutz­recht­lich nicht in Ordnung.

Ohne Meta geht nichts mehr
An Face­book, Insta­gram und Co. führt in der Werbung heute kein Weg mehr vorbei. Und Meta ist ein inter­na­tio­na­ler Konzern, dessen Geschäfts­mo­dell auf der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner, teils sen­si­bler Daten beruht. Kund:innen werden sich eine Meta-Präsenz wün­schen, trotz aller Fall­stri­cke. Und: Dort aktive Unter­neh­men können auch haftbar sein, wenn es zum juris­ti­schen „Unfall“ kommt, also wenn sich eine Person beschwert oder gar Klage ein­reicht. Ver­wal­tungs­stra­fen und Scha­den­er­satz­for­de­run­gen sind prin­zi­pi­ell denkbar.

Pflich­ten und Emp­feh­lun­gen für Agenturen
Als Agentur stellt sich die Frage, ob es eine Warn­pflicht gibt, immer­hin tritt man als Profi und Experte auf. „Das sehen wir uns im Moment genauer an“, sagt die Juris­tin. Aber sie rät dazu, mit den Kun­din­nen und Kunden offen zu spre­chen und über Risiken auf­zu­klä­ren – und dabei sicher­heits­hal­ber eine elek­tro­ni­sche Spur zu hin­ter­las­sen, etwa als E‑Mail. „Ob auf Face­book & Co gewor­ben wird, das ist einzig und allein die Ent­schei­dung der Kun­din­nen und Kunden“, stellt Illi­bau­er klar. Die Agentur sollte aber auf die Gefah­ren hinweisen.

Wie geht’s weiter?
Ihr „Wunsch­sze­na­rio“ wäre ein Face­book und Insta­gram, bei dem die Nutzer:innen wählen können, ob sie per­so­na­li­sier­te oder all­ge­mei­ne Werbung sehen wollen, sagt Illi­bau­er. Ob das kommen wird, ist frag­lich. Derzeit werden nicht ein­ge­logg­te User mit einer sei­ten­star­ken Erklä­rung zu ihren Daten­schutz­rech­ten begrüßt. Ein­ge­logg­te User haben, wie erwähnt, bereits bei der Accoun­ter­stel­lung allem zuge­stimmt. „Als Dienst­leis­ter ist es wichtig, zumin­dest die Basis­an­for­de­run­gen zu erfül­len, also Impres­sum, Daten­schutz­er­klä­run­gen anbie­ten oder ver­lin­ken“, betont sie. Auf der WKO-Seite gibt es dafür Mus­ter­vor­la­gen und Online-Ratgeber.

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