agenturprovision
Agenturprovision Allgemein
Die Agenturprovision stellt einen Preisabschlag dar und wird Werbeagenturen und Werbemittlern gewährt, um den Aufwand für Mediaplanung, für die Übermittlung druckfertiger Unterlagen bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, die Haftung für Copyrightfragen, die Kosten einer allfälligen Vorfinanzierung und Kreativleistungen abzugelten. Die Agenturprovision kann in der Regel nur gegen Vorlage eines gültigen Gewerbescheins, der die Art des Gewerbes Werbeagentur oder Werbemittler ausweist, gewährt werden.
Wie hoch ist die Agenturprovision?
Die Provision beläuft sich in der Regel auf 10 bis 15 Prozent des Auftragsvolumens, kann sich aber bei reinen Mediaagenturen auch auf unter 1 Prozent reduzieren.
Wer hat Anspruch auf die Agenturprovision?
Die Agenturprovision ist grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Medienunternehmen enthalten und wird damit Vertragsbestandteil. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.
Wie lautet in der Regel die Formulierung in den AGB?
„Das Medienunternehmen räumt allen gewerberechtlich berechtigten Werbeagenturen für die Erfüllung von Werbeaufträgen eine einheitliche Agenturvergütung im Ausmaß von 15 % ein. Diese Vergütungen an Werbeagenturen werden unter der Bedingung gewährt, dass diese daraus ihre Unkosten decken. Ist das nicht der Fall behält sich das Medienunternehmen die entsprechende Kürzung der Agenturprovision vor.“
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!