FAQ Poli­ti­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on und Wahlwerbung

Was ist erlaubt? Was ist ver­bo­ten? Welche medien‑, gewerbe- und tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht­li­chen Vor­schrif­ten sind bei Polit-Kam­pa­gnen zu beachten?

Wie ist Wahl­wer­bung in audio­vi­su­el­len und klas­si­schen Medien (Print, TV und Radio) zu beurteilen?
Aus dem Blick­win­kel des audio­vi­su­el­len Medi­en­rechts (das gilt auch für das  Pri­vat­ra­dio­recht) und des Medi­en­ge­set­zes fällt Wahl­wer­bung ein­deu­tig unter die Defi­ni­ti­on „Werbung“. Nach diesen Rechts­ma­te­ri­en und nach der stän­di­gen Recht­spre­chung des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs (VwGH) fällt auch poli­ti­sche Werbung unter den Begriff der Werbung.

Wie ist Wahl­wer­bung in elek­tro­ni­schen Medien (E‑Mail, Telefon, SMS und Fax) zu beurteilen?
Die Zusen­dung elek­tro­ni­scher Wahl­wer­bung gilt als uner­be­te­ne Nach­richt zu Zwecken der Direkt­wer­bung und ist auch für poli­ti­sche Par­tei­en nach dem Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) und dem E‑Com­mer­ce-Gesetz (ECG) ohne vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers unzu­läs­sig. Gesetz­ge­bung und Judi­ka­tur legen den Begriff „zu Zwecken der Direkt­wer­bung“ sehr weit aus. Danach ist jede elek­tro­ni­sche Post, die für eine bestimm­te Idee (ein­schließ­lich poli­ti­scher Anlie­gen) wirbt und dafür Argu­men­te liefert, erfasst. Jede Form elek­tro­ni­scher Wahl­wer­bung ohne vor­he­ri­ge Zustim­mung ist damit unzulässig.

Ist adres­sier­te Wahl­wer­bung als Direkt­wer­bung zu beurteilen?
Adres­sier­te poli­ti­sche Werbung fällt unter den Begriff der Direkt­wer­bung. „Direkt­wer­bung“ ist eine Sendung, die allein aus Anzei­gen- und Mar­ke­ting- oder Wer­be­ma­te­ri­al besteht. Dar­un­ter fallen auch “Par­tei­zei­tun­gen” und “Wahl­wer­bung”. Jeder­mann hat das Recht, für sich die Zustel­lung von adres­sier­tem Wer­be­ma­te­ri­al durch Unter­sa­gung der Ver­wen­dung seiner Daten für Wer­be­zwe­cke aus­zu­schlie­ßen. Gegen­über Adress­ver­la­gen und Direkt­mar­ke­ting­un­ter­neh­men kann dies nach der Gewer­be­ord­nung auch durch Ein­tra­gung in die sog. „Robin­son­lis­te“ geschehen.

Ist unadres­sier­te Wahl­wer­bung als Direkt­wer­bung zu beurteilen?
Unadres­sier­te poli­ti­sche Werbung fällt eben­falls unter den Begriff der “Direkt­wer­bung”. „Direkt­wer­bung“ ist eine Sendung, die allein aus Anzei­gen- und Mar­ke­ting- oder Wer­be­ma­te­ri­al besteht. Dar­un­ter fallen auch “Par­tei­zei­tun­gen” und “Wahl­wer­bung”. Die Zusen­dung von unadres­sier­tem Wer­be­ma­te­ri­al kann u.a. durch den „Flug­blatt­ver­zicht­er“ aus­ge­schlos­sen werden.

Stand: 18.01.2020