Foto­gra­fie und Werbung

Mus­ter­ver­trä­ge und ‑for­mu­lie­run­gen zum Thema Fotos, Urhe­ber­recht und Nutzungsrechte

Hinweis:
Ver­ges­sen Sie nicht, die fol­gen­den Mus­ter­tex­te, indi­vi­du­ell zu adap­tie­ren und Nicht­zu­tref­fen­des zu streichen!

Muster (Nicht-)Veröffentlichung von Fotos

Die gegenständliche(n) Aufnahme(n) stammt(en) vom Unter­neh­men .….….….….….., welcher als Urheber gilt.
Sie ist/ sind urhe­ber­recht­lich geschützt und darf/ dürfen nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung des Urhe­bers ver­wen­det werden. Bei jeder Ver­öf­fent­li­chung ist folgende/r Herstellerbezeichnung/Copyrightvermerk [waag­recht unmit­tel­bar unter dem(n) Bild(ern)] anzubringen:
“© Urheber .….…., in .……+ .…… (Jah­res­zahl der Veröffentlichung)”
Vereinbarungen:
à ……….Die Aufnahme(n) ist (sind) nicht zur Ver­öf­fent­li­chung bestimmt.
à .……… Die Aufnahme(n) darf (dürfen) zu fol­gen­den Zwecken ver­wen­det (ver­öf­fent­licht) werden:
.….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….……
.….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….……
.….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….……

Ist der Ver­wen­dungs­zweck nicht ein­deu­tig aus­ge­wie­sen, wird keine Ver­öf­fent­li­chungs­be­wil­li­gung erteilt. Alle sons­ti­gen Rechte an der/den Aufnahme(n) bleiben beim Urheber. Die oben aus­ge­wie­se­nen Nut­zungs­be­wil­li­gun­gen gelten erst mit voll­stän­di­ger Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars als erteilt. Im Übrigen gelten die vom Fach­ver­ban­des Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on emp­foh­le­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen als vereinbart.

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Ort, Datum, Unter­schrift                                                        Ort, Datum, Unterschrift

Muster Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, eingeschränkt

Die gegenständliche(n) Aufnahme(n) stammt(en) vom Unter­neh­men .….….….….….., welcher als Urheber gilt. Sie ist/ sind urhe­ber­recht­lich geschützt und darf/ dürfen nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung des Urhe­bers ver­wen­det werden.  An der(n) gegenständliche(n) Aufnahme(n) wird dem Kunden die nicht aus­schließ­li­che Nut­zungs­be­wil­li­gung zur [ein­ma­li­gen] Ver­öf­fent­li­chung (Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­brei­tung) in .….….….….….…. (z.B. Katalog, Pro­spekt, Zei­tungs­in­se­rat) erteilt, und zwar beschränkt auf das Gebiet der Repu­blik Öster­reich und für die Dauer von .….….… Jahren. Alle sons­ti­gen Rechte an der/den Aufnahme(n)  bleiben beim Urheber. Bei jeder Ver­öf­fent­li­chung ist folgende/r Herstellerbezeichnung/Copyrightvermerk [waag­recht unmit­tel­bar unter dem(n) Bild(ern)] anzu­brin­gen: “© Urheber .….…., in .……+ .…… (Jah­res­zahl der Ver­öf­fent­li­chung)”. Die Nut­zungs­be­wil­li­gung gilt erst mit voll­stän­di­ger Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars als erteilt. Im Übrigen gelten die vom Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on emp­foh­le­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen als vereinbart.

Muster Über­tra­gung von unein­ge­schränk­ten Nut­zungs­rech­ten (= aus­schließ­li­ches Werknutzungsrecht)

Die gegenständliche(n) Aufnahme(n) stammt(en) vom Unter­neh­men .….….….….….., welcher als Urheber gilt.
Sie ist/sind urhe­ber­recht­lich geschützt und darf/dürfen nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung des Urhe­bers ver­wen­det werden.  Der Urheber über­trägt Herrn/ Frau/dem Unter­neh­men .….…. exklu­siv sämt­li­che gewerb­li­chen Nut­zungs­rech­te sowie über­trag­ba­ren Rechte des Urhe­ber­rechts, das inklu­diert die umfas­sen­den und aus­schließ­li­chen Werk­nut­zungs­rech­te, ein­schließ­lich aller Rechte an Ideen, Ent­wür­fen und Gestal­tun­gen, ins­be­son­de­re das Vervielfältigungs‑, das Verbreitung‑, Sende‑, Zurverfügungsstellungs‑, Vermietungs‑, Verleih- und Wei­ter­ver­kaufs­recht und das Recht der öffent­li­chen Wie­der­ga­be. Die Über­tra­gung ist räum­lich, zeit­lich und nach Ver­wen­dungs­zweck unbe­schränkt und bezieht sich auch auf zukünf­ti­ge, derzeit noch unbe­kann­te Nutzungsarten(ist nun eine ver­bands­po­li­ti­sche Ent­schei­dung, ob man die Detail­re­ge­lun­gen des neuen § 24c UrhG und allen­falls des neuen § 31 UrhG hier auch abbil­den möchte, oder ob man sich dazu eher ver­schweigt und es den Par­tei­en über­lässt, ob sie von ihren Rechten indi­vi­du­ell und unab­hän­gig vom Vertrag Gebrauch machen).“ Auf das Recht der Urhe­ber­be­zeich­nung wird aus­drück­lich verzichtet.

Muss auch im Inter­net eine Urhe­ber­rechts­be­zeich­nung ange­führt sein?

Auch die digi­ta­le Wei­ter­ga­be von Licht­bil­dern bedarf der Mit­über­tra­gung der Her­stel­ler­be­zeich­nung (©-Vermerk) und bei Ver­öf­fent­li­chung der aus­drück­li­chen Zustim­mung des Urhe­bers im Sinne des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes. Aber auch wenn diese nicht ange­führt ist, sind die Fotos geschützt und dürfen nur mit Zustim­mung des Urhe­bers ver­wen­det werden.

Muss ich die Zustim­mung von foto­gra­fier­ten Per­so­nen ein­ho­len (Bild­nis­schutz)?

Unab­hän­gig von den daten­schutz­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen nach der DSGVO und dem öster­rei­chi­schen DSG besteht auch nach § 78 (1) Urhe­ber­rechts­rechts­ge­setz ein Bild­nis­schutz: Bild­nis­se von Per­so­nen dürfen weder öffent­lich aus­ge­stellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht werden, ver­brei­tet werden, wenn dadurch berech­tig­te Inter­es­sen des Abge­bil­de­ten oder, falls er gestor­ben ist, ohne die Ver­öf­fent­li­chung gestat­tet oder ange­ord­net zu haben eines nahen Ange­hö­ri­gen ver­letzt würden.

Achtung:

Auch die bloße Bild­auf­nah­me kann bereits das Recht am eigenen Bild ver­let­zen! Es muss eine Abwä­gung der Inter­es­sen des Foto­gra­fen zu jenen des Abge­bil­de­ten durch­ge­führt werden.

Mus­ter­for­mu­lie­rung für eine aus­drück­li­che Einverständniserklärung:

Der/die Abge­bil­de­te  erteilt hiermit seine aus­drück­li­che Zustim­mung zu Bild­auf­nah­men seiner/ ihrer Person. Er/ Sie nimmt zur Kennt­nis, dass diese Zustim­mung unent­gelt­lich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abge­bil­de­te sein Ein­ver­ständ­nis, dass dessen Bild­auf­nah­men zum Zweck der …………………………………………………………. (z.B. Bericht­erstat­tung, Bewer­bung, Nach­be­richt­erstat­tung, Doku­men­ta­ti­on,…) in……………………………………………………………… (z.B. Galerie, Zeitung, Zeit­schrift,…)  bzw auch in elek­tro­ni­schen Medien (z.B. TV, Face­book, Website,…) ver­öf­fent­licht werden können.

Mus­ter­for­mu­lie­rung für einen Hinweis bei Veranstaltungen:

Das Foto­gra­fie­ren und Filmen auf Ver­an­stal­tun­gen ist nicht nur urheber- sondern auch daten­schutz­recht­lich rele­vant. Die dadurch statt­fin­den­de Ver­ar­bei­tung (Erhe­bung und etwaig Ver­öf­fent­li­chung) der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (Fotos, Filme) stellt übli­cher­wei­se ein berech­tig­tes Doku­men­ta­ti­ons­in­ter­es­se des Ver­an­stal­ters dar (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO). Mit der Doku­men­ta­ti­on der Ver­an­stal­tung ist im Nor­mal­fall durch die Besu­che­rIn­nen zu rechnen, dennoch sollte in der Ein­la­dung bei der Ver­an­stal­tung und am Ver­an­stal­tungs­ort selbst noch­mals darauf hin­ge­wie­sen werden (zB durch Hin­weis­schil­der mit QR-Code oder Link zur Daten­schutz­er­klä­rung). Die Daten­schutz­er­klä­rung muss die wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten (Name des Ver­ant­wort­li­chen, Zweck der Ver­ar­bei­tung, Dauer, berech­tig­te Inter­es­sen etc, vgl EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO): Infor­ma­ti­ons­pflich­ten).

Es wird darauf hin­ge­wie­sen, dass am Ver­an­stal­tungs­ort Fotos und/oder Videos ange­fer­tigt werden und zu Zwecken der Doku­men­ta­ti­on der Ver­an­stal­tung … (hier bitte die Medien best­mög­lich defi­nie­ren) ver­öf­fent­licht werden können. Näheres ent­neh­men Sie bitte unserer Daten­schutz­er­klä­rung unter: …

Im Rahmen dieser Ver­an­stal­tung können durch die oder im Auftrag des … (Namen des Ver­an­stal­ters) Foto­gra­fien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmel­dung zur Ver­an­stal­tung nehme ich zur Kennt­nis, dass Foto­gra­fien und Video­ma­te­ria­li­en, auf denen ich abge­bil­det bin, zur Presse-Bericht­erstat­tung ver­wen­det und in ver­schie­dens­ten (Sozia­len) Medien, Publi­ka­tio­nen und auf Web­sei­ten der …(Name der Home­page) ver­öf­fent­licht werden. Näheres ent­neh­men Sie bitte unserer Daten­schutz­er­klä­rung unter: zB wko.at/datenschutzerklärung (Stich­wort „Ver­an­stal­tun­gen“)

Darf ich bekann­te Per­sön­lich­kei­ten für Wer­be­zwe­cke verwenden?

Dem Abge­bil­de­ten muss die Ent­schei­dung darüber vor­be­hal­ten bleiben, ob er die Benut­zung seines Bildes für Wer­be­zwe­cke erlaubt und zu welchen Bedin­gun­gen er seine Zustim­mung gibt. Dabei muss ihm auch zuge­bil­ligt werden nicht nur seine Rechte ideel­ler Natur, sondern auch seine wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen wahrzunehmen.

Darf ich Bilder von Poli­ti­kern für Wer­be­zwe­cke verwenden?

Diese ist in der Regel unzu­läs­sig, da Per­so­nen des öffent­li­chen Lebens im Zusam­men­hang mit Wer­be­ak­ti­vi­tä­ten Bild­nis­schutz genie­ßen. Aus­nah­men stellen Wahl­pla­ka­te dar.

Darf ich das Foto nach dem Tod des Abge­bil­de­ten veröffentlichen?

Solange der Abge­bil­de­te lebt, sind die Inter­es­sen seiner Ange­hö­ri­gen nicht zu berück­sich­ti­gen; nach seinem Tod sind seine “nahen Ange­hö­ri­gen“ anspruchs­be­rech­tigt. Als nahe Ange­hö­ri­ge sind die Ver­wand­ten in auf- und abstei­gen­der Linie (Eltern, Groß­el­tern, Kinder, Enkel­kin­der, siehe § 78 und § 77 Abs 2 UrhG) sowie der über­le­ben­de Ehe­gat­te anzu­se­hen. Die mit dem Abge­bil­de­ten im ersten Grad Ver­wand­ten (Eltern, Kinder) und der über­le­ben­de Ehe­gat­te oder Lebensgefährte/in genie­ßen den Schutz Zeit ihres Lebens, andere Ange­hö­ri­ge nur, wenn seit dem Ablauf des Todes­jah­res des Abge­bil­de­ten 10 Jahre noch nicht ver­stri­chen sind. Die Ver­öf­fent­li­chung muss die Inter­es­sensphä­re der Ange­hö­ri­gen berühren.

 

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Alle Angaben erfol­gen trotz sorg­fäl­tigs­ter Bear­bei­tung ohne Gewähr. Eine Haftung der Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Bei allen per­so­nen­be­zo­ge­nen Bezeich­nun­gen gilt die gewähl­te Form für beide Geschlechter!

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