Seit Jahresbeginn 2024 ist die Novelle zum MedKF-TG vollumfänglich in Kraft. Dies bringt eine Reihe von Neuerungen bei der Erteilung von Aufträgen über entgeltliche Werbeleistungen und bei der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber durch die öffentliche Hand mit sich. Dies ist zu beachten, wenn du Kunden betreust, die vom Rechnungshof geprüft werden können. Die Meldepflicht liegt jedoch bei diesen Kunden.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Erweiterung des Umfangs der Meldepflicht
- Entfall der Bagatell-Grenze
- Einführung neuer Berichtspflichten
- Visualisierung der veröffentlichten Daten auf der Website
- Entfall der Leermeldepflicht
- Änderung von einem quartalsweisen auf ein halbjährliches Meldeintervall
- Verlängerung der Meldephase auf vier Wochen
Nähere Informationen dazu findest du direkt bei der zuständigen Rundfunk und Telekom Regulierungs-Gmbh (RTR), besonders möchten wir auf die dortigen FAQ als Orientierungshilfe zum Medientransparenzgesetz hinweisen.
Zu den FAQ der RTR
Zur RTR