Recht

Novelle zum Medientransparenzgesetz

12/03/2024

© mitrija | stock.adobe.com

Seit Jah­res­be­ginn 2024 ist die Novelle zum MedKF-TG voll­um­fäng­lich in Kraft. Dies bringt eine Reihe von Neue­run­gen bei der Ertei­lung von Auf­trä­gen über ent­gelt­li­che Wer­be­leis­tun­gen und bei der Vergabe von För­de­run­gen an Medi­en­in­ha­ber durch die öffent­li­che Hand mit sich. Dies ist zu beach­ten, wenn du Kunden betreust, die vom Rech­nungs­hof geprüft werden können. Die Mel­de­pflicht liegt jedoch bei diesen Kunden.

Die wich­tigs­ten Neuerungen:

  • Erwei­te­rung des Umfangs der Meldepflicht
  • Entfall der Bagatell-Grenze
  • Ein­füh­rung neuer Berichtspflichten
  • Visua­li­sie­rung der ver­öf­fent­lich­ten Daten auf der Website
  • Entfall der Leermeldepflicht
  • Ände­rung von einem quar­tals­wei­sen auf ein halb­jähr­li­ches Meldeintervall
  • Ver­län­ge­rung der Mel­de­pha­se auf vier Wochen

Nähere Infor­ma­tio­nen dazu findest du direkt bei der zustän­di­gen Rund­funk und Telekom Regu­lie­rungs-Gmbh (RTR), beson­ders möchten wir auf die dor­ti­gen FAQ als Ori­en­tie­rungs­hil­fe zum Medi­en­trans­pa­renz­ge­setz hinweisen.

Zu den FAQ der RTR

Zur RTR

Vorherige | Nächste Seite › ›